ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand Mai 2023
"TESTIMONIAL.AGENCY"
ist ein Produkt des
Stateline Productionz e.U. Bahnstraße 35/1 A-7210 Mattersburg Tel: +43(0)664 305 90 27 E-Mail: sascha@testimonial.agency Firmenbuchgericht: Landesgericht Eisenstadt FN: 452573z UID-Nr: ATU7881103
1. Geltung
1.1. Das Stateline Productionz e.U. (idF: STATELINE PRODUCTIONZ) erbringt seine Leistungen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB). Diese gelten – sofern STATELINE PRODUCTIONZ keine Änderung bekanntgibt – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. STATELINE PRODUCTIONZ erkennt abweichende Bedingungen des AUFTRAGGEBERS nicht an, es sei denn, es hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen von STATELINE PRODUCTIONZ gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen.
1.3. Diese AGB können unter https://www.stateline-productionz.com/agb und https://www.testimonial.agency/agb abgerufen und heruntergeladen werden.
1.4. Diese AGB gelten sowohl für Vertragsabschlüsse mit Unternehmern („B2B“) als auch mit Verbrauchern iSd Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) („B2C“).
2. Leistungen
STATELINE PRODUCTIONZ bietet folgende Leistungen an, die Gegenstand eines Auftrages sein können:
2.1. Fotografie (Lichtbilder)
STATELINE PRODUCTIONZ bietet Fotografie-Leistungen für Unternehmen und Verbraucher an. Dies umfasst Vorproduktion, Shootings vor Ort oder im Fotostudio, Bearbeitung und Lieferung. Die Erstellung, der Zweck und der Umfang der Fotografie-Leistungen wird mit dem AUFTRAGGEBER im Einzelfall abgestimmt.
2.2. Videoproduktionen (Filmwerke)
STATELINE PRODUCTIONZ bietet Videoproduktionen für Unternehmen und Verbraucher an. Dies umfasst Vorproduktion, Aufnahmen vor Ort oder im Videostudio, Bearbeitung und Lieferung. Die Erstellung, der Zweck und der Umfang der Videoproduktion wird mit dem AUFTRAGGEBER im Einzelfall abgestimmt.
2.3. Testimonial-Videos (Filmwerke)
STATELINE PRODUCTIONZ bietet unter der Bezeichnung „TESTIMONIAL.AGENCY“ (www.testimonial.agency) Testimonial-Videos für Unternehmen und Verbraucher an. Das sind Videos,
in denen zB Kunden und/oder Mitarbeiter des AUFTRAGGEBERS die Leistungen des AUFTRAGGEBERS beurteilen. Der AUFTRAGGEBER teilt STATELINE PRODUCTIONZ zu diesem Zweck die zu befragenden Personen („Testimonials“) mit, mit denen STATELINE PRODUCTIONZ Interviews durchführt, die in einem Video festgehalten werden. Im Anschluss bearbeitet und schneidet STATELINE PRODUCTIONZ das aufgenommene Video und liefert das so fertiggestellte Testimonial-Video. Für Testimonial-Videos bietet STATELINE PRODUCTIONZ dem AUFTRAGGEBER auch die Möglichkeit an, über bestimmte Dauer mehrere Testimonial-Videos in Auftrag zu geben.
2.4. Vom Leistungsumfang der STATELINE PRODUCTIONZ ist – wenn nicht ausdrücklich abweichend vereinbart – eine einmalige Überarbeitung (Revision) der für den AUFTRAGGEBER erstellten Fotos, Videos oder Testimonial-Videos umfasst. Verlangt der AUFTRAGGEBER weitere Überarbeitungen (Revisionen), so bedarf dies einer gesonderten Beauftragung und wird zusätzlich verrechnet.
2.5. Die Präsentation der Leistungen auf den Websites von STATELINE PRODUCTIONZ stellt kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.
2.6. Lieferort der Leistungen ist – wenn nicht ausdrücklich abweichend vereinbart – Österreich.
3. Vertragsabschluss
3.1. STATELINE PRODUCTIONZ übermittelt Interessenten auf Anfrage ein Angebot samt den jeweils geltenden AGB, in dem insbesondere der Umfang der Leistung und die Entgelte enthalten sind. Handelt es sich beim Interessenten um Verbraucher iSd KSchG, übermittelt STATELINE PRODUCTIONZ zusätzlich die gesetzlich vorgesehenen vorvertraglichen Informationen samt Widerrufsbelehrung und Widerrufsbelehrung gemäß FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz).
3.2. Soweit nicht ausdrücklich abweichend im Angebot festgehalten, sind Angebote von STATELINE PRODUCTIONZ 14 Tage ab deren Zugang beim Interessenten verbindlich.
3.3. Die Annahme des Angebotes durch den AUFTRAGGEBER hat schriftlich durch Retournierung des handschriftlich oder elektronische unterfertigten Angebotes oder durch Annahmeerklärung per E-Mail oder WhatsApp zu erfolgen.
3.4. STATELINE PRODUCTIONZ übermittelt dem AUFTRAGGEBER innerhalb angemessener Zeit nach Einlangen der Annahme des Angebotes eine Auftragsbestätigung. Durch die Auftragsbestätigung kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen STATELINE PRODUCTIONZ und dem AUFTRAGGEBER zustande, wodurch die wechselseitige Leistungspflicht ausgelöst wird.
4. Entgelt, Werknutzungsentgelt
4.1. Die Entgelte für Fotografie (Punkt 2.1.) und für Videoproduktionen (Punkt 2.2.) errechnen sich auf Basis der jeweils gültigen Tagessätze (ein Tagsatz = Entgelt für einen Personentag von 8 Stunden) der STATELINE PRODUCTIONZ. Das Entgelt wird im Einzelfall auf Basis von Art und Umfang der beauftragten Leistung errechnet.
4.2. Für Testimonial-Videos (Punkt 2.3.) bietet STATELINE PRODUCTIONZ Pauschalbeträge an. Bei Dauerschuldverhältnissen bietet STATELINE PRODUCTIONZ monatliche Pauschalentgelte an. Die Höhe der Pauschalentgelte richtet sich nach Art und Umfang und der Anzahl der Testimonial-Videos.
4.3. Alle Entgelte verstehen sich – wenn nicht anders angegeben – in Euro und exklusive Umsatzsteuer. Sämtliche Transport- und Verpackungskosten, Fracht- und Versicherungsspesen, Zölle, Gebühren und Abgaben trägt der AUFTRAGGEBER.
4.4. Alle Material- und sonstigen Sachkosten (Requisiten, Produkte, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Mietgebühren für Studios und/oder Locations etc.) sowie Kosten für Leistungen Dritter (etwa Modells, Visagisten, Beleuchter, Tonassistenten/-meister etc) hat der AUFTRAGGEBER gesondert zu bezahlen, auch wenn deren Beschaffung und/oder Koordinierung durch STATELINE PRODUCTIONZ erfolgt.
4.5. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gesetzlichen Höhe in Rechnung gestellt.
4.6. Vom Leistungsumfang ist – so nicht ausdrücklich abweichend vereinbart – immer nur eine Überarbeitung (Revision) umfasst. Weitere Überarbeitungen (Revisionen) auf Verlangen des AUFTRAGGEBERS werden gesondert verrechnet (siehe Punkt 2.4.).
4.7. Werden im Zuge der Leistungserbringung vom AUFTRAGGEBER Änderungen gewünscht oder Leistungen gewünscht, die über den ursprünglichen Vertragsinhalt hinausgehen, behält sich STATELINE PRODUCTIONZ ausdrücklich eine Erhöhung des Entgeltes vor.
4.8. Soweit nicht schriftlich abweichend vereinbart, steht STATELINE PRODUCTIONZ im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Werknutzungsentgelt in vereinbarter oder angemessener Höhe gesondert zu.
5. Zahlungsbedingungen, Verzug, Annahme- und Zahlungsverzug, keine Aufrechnung, kein Zurückbehaltungsrecht
5.1. Bei Zielschuldverhältnissen (Fotos, Videos oder einzelne Testimonial-Videos) hat der AUFTRAGGEBER - soweit nicht schriftlich abweichend vereinbart –
5.1.1. bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 50% des vereinbarten Entgeltes zu leisten.
5.1.2. nach Beendigung des Werkes das restliche Entgelt
zu bezahlen. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist STATELINE PRODUCTIONZ berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.
5.2. Bei Dauerschuldverhältnissen zu Testimonial-Videos gilt ein monatliches Entgelt als vereinbart.
5.3. Die Rechnungen der STATELINE PRODUCTIONZ sind binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug und spesenfrei zur Bezahlung fällig. Zahlungen sind rechtzeitig erbracht, wenn STATELINE PRODUCTIONZ darüber am Fälligkeitstag verfügen kann.
5.4. Bei Verzug ist STATELINE PRODUCTIONZ berechtigt,
5.4.1. bei Unternehmergeschäften: Verzugszinsen gemäß § 456 UGB zu verrechnen. STATELINE PRODUCTIONZ kann einen darüber hinausgehenden Schaden gesondert geltend machen.
5.4.2. bei Verbrauchergeschäften: nach seiner Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder die gesetzlichen Verzugszinsen iHv 4% p.a. zu verrechnen.
5.4.3. Mahn- und Inkassokosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu verrechnen. Dies umfasst bei Unternehmergeschäften, unbeschadet darüber hinausgehender Betreibungskosten (iSd § 1333 Abs. 2 ABGB), einen Pauschalbetrag von EUR 40,00.
5.5. Bei Annahme- oder Zahlungsverzug des AUFTRAGGEBERS ist STATELINE PRODUCTIONZ von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten.
5.6. Die Aufrechnung mit von STATELINE PRODUCTIONZ bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des AUFTRAGGEBERS ist ausgeschlossen, ebenso die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften.
6. Lieferbedingungen, Vertragsdauer, Rücktritt und vorzeitige Auflösung, Abnahme der Leistung
6.1. Zielschuldverhältnisse – Lieferung von Fotos oder Videos
6.1.1. STATELINE PRODUCTIONZ beginnt mit der Leistungserbringung mit Eingang der Anzahlung gemäß Punkt 5.1.1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erbringt STATELINE PRODUCTIONZ die vereinbarte Leistung längstens 6 Wochen nach Eingang der Anzahlung gemäß Punkt 5.1.1.
6.1.2. STATELINE PRODUCTIONZ ist berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu 14 Tage zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der AUFTRAGGEBER berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Eine verspätete Leistungserbringung liegt nicht vor, wenn STATELINE PRODUCTIONZ aus Gründen, die in der Sphäre des AUFTRAGGEBERS liegen, etwa weil dieser einen vereinbarten Termin (etwa für Aufnahmen von Fotos oder Videos) oder seinen Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 10 nicht nachgekommen ist, die Leistung nicht oder nicht fristgerecht erbringen konnte.
6.1.3. Mit Erfüllung des Vertrages und Übergabe der Leistungen endet das Zielschuldverhältnis.
6.1.4. Fixgeschäfte gelten nur als solche, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden. Ist eine allfällige Unmöglichkeit der Leistungserbringung auf Umstände zurückzuführen, die in der Sphäre des AUFTRAGGEBERS liegen, entfällt eine Leistungspflicht von STATELINE PRODUCTIONZ.
6.1.5. STATELINE PRODUCTIONZ ist berechtigt, vom Vertrag aus wichtigem Grund zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
• der AUFTRAGGEBER seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung und Setzung einer 14-tägigen Nachfrist nicht nachkommt;
• über den AUFTRAGGEBER ein Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet wurde;
• der AUFTRAGGEBER seinen Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 10 trotz Mahnung und Setzung einer 14-tägigen Nachfrist nicht nachkommt;
• die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der AUFTRAGGEBER zu vertreten hat, unmöglich wird;
• der AUFTRAGGEBER trotz Mahnung und Setzung einer 14-tägigen Nachfrist wesentlichen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt.
6.2. Dauerschuldverhältnisse – Lieferung von Testimonial-Videos
6.2.1. Auf bestimmte Dauer abgeschlossene Verträge beginnen mit Auftragserteilung und enden mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums.
6.2.2. STATELINE PRODUCTIONZ beginnt mit der Leistungserbringung mit Eingang des ersten monatlichen Entgelts.
6.2.3. STATELINE PRODUCTIONZ ist berechtigt, auf bestimmte Dauer abgeschlossene Verträge vorzeitig aus wichtigem Grund aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
• der AUFTRAGGEBER seinen Zahlungsver-pflichtungen trotz Mahnung und Setzung einer 14-tägigen Nachfrist nicht nachkommt;
• über den AUFTRAGGEBER ein Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet wurde;
• der AUFTRAGGEBER seinen Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 10 trotz Mahnung und Setzung einer 14-tägigen Nachfrist nicht nachkommt;
• die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der AUFTRAGGEBER zu vertreten hat, unmöglich wird;
• der AUFTRAGGEBER trotz Mahnung und Setzung einer 14-tägigen Nachfrist wesentlichen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt.
6.3. Abnahme von Leistungen
6.3.1. STATELINE PRODUCTIONZ stellt dem AUFTRAGGEBER – so nicht ausdrücklich abweichend vereinbart – eine Erstfassung der Leistung auf elektronischem Weg auf einer Review-Plattform zur Verfügung, auf die der AUFTRAGGEBER Zugriff hat.
6.3.2. Die AUFTRAGGEBER können innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen ab Zurverfügungstellung gemäß Punkt 6.3.1 mit Hilfe der Review-Plattform Ergänzungen oder Anmerkungen zu den Leistungen vornehmen und diese STATELINE PRODUCTIONZ mitteilen.
6.3.3. STATELINE PRODUCTIONZ führt auf Basis dessen eine Revision durch und schaltet anschließend die finale Leistung zum Download (=Herunterladen) durch den AUFTRAGGEBER frei. Die Leistung steht 14 Tage zum Download bereit.
6.3.4. Die Abnahme der Leistung gilt als erteilt, wenn
• der AUFTRAGGEBER binnen 14 Tagen ab Zurverfügungstellung der Erstfassung (Punkt 6.3.1) keine Ergänzungen oder Anmerkungen über die Review-Plattform einmeldet und STATELINE PRODUCTIONZ anschließend die finale Leistung zum Download zur Verfügung stellt; oder
• der AUFTRAGGEBER die finale Leistung (Punkt 6.3.3) herunterlädt oder trotz Download-Möglichkeit nicht binnen 14 Tagen herunterlädt.
7. Rücktrittsrecht des Verbrauchers gemäß § 11 FAGG
7.1. Der AUFTRAGGEBER, der Verbraucher iSd KSchG ist, kann von einem außerhalb der Geschäftsräume oder von einem im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten („Widerrufsrecht“, „Rücktrittsrecht“). Die Informationen zu den Bedingungen, der Frist und der Ausübung des Rücktrittsrechtes des AUFTRAGGEBERS (als Verbraucher) werden in der Widerrufsbelehrung und dem Widerrufsformular (als Beilage angeschlossen) erteilt.
7.2. Der Widerruf (Rücktritt vom Vertrag) ist gegenüber STATELINE PRODUCTIONZ zu erklären. Zur Ausübung des Rücktrittsrechtes steht dem AUFTRAGGEBER (als Verbraucher) das Muster-Widerrufsformular (Beilage) zur Verfügung.
8. Schadenersatz
8.1. Die Haftung von STATELINE PRODUCTIONZ ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Dritte (zB Labore oder externe Dienstleister) haftet STATELINE PRODUCTIONZ nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist betraglich mit dem für die jeweilige Leistung vereinbarten Entgelt (Auftragswert) beschränkt. Das Vorliegen von Fahrlässigkeit hat, sofern es sich um Unternehmergeschäfte handelt, der AUFTRAGGEBER zu beweisen.
8.2. Die Haftung von STATELINE PRODUCTIONZ für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
8.3. STATELINE PRODUCTIONZ haftet insbesondere nicht für atypische Schäden, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folge- und Vermögensschäden oder Schäden aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Krieg, Erdbeben, Epidemien oder Pandemien, Umweltkatastrophen).
8.4. Soweit die Haftung des AUFTRAGGEBERS dem Grunde oder der Höhe nach ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Dienstnehmer und Erfüllungsgehilfen.
8.5. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
8.6. Die Haftungsbeschränkungen gemäß Pkt 8 gelten nicht für Personenschäden.
9. Gewährleistung
9.1. STATELINE PRODUCTIONZ gewährleistet, dass die vereinbarte Leistung die vertraglich vereinbarten Eigenschaften hat.
9.2. Soweit nicht schriftlich abweichend vereinbart, ist STATELINE PRODUCTIONZ in der Art der Erfüllung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung von Fotos und Videos sowie für die Auswahl der Modelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten Mittel.
9.3. Abweichungen von früheren Leistungen stellen keinen Mangel dar. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als Mangel.
9.4. Mängel sind vom AUFTRAGGEBER unverzüglich nach Übergabe der Leistung, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe, versteckte Mängel binnen 7 Tage nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Rüge ist zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen.
9.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Leistung. Das Vorliegen von Mängeln hat der AUFTRAGGEBER zu beweisen. § 924 2. Satz ABGB und § 933b ABGB finden keine Anwendung.
9.6. Bei Vorliegen eines Mangels hat der AUFTRAGGEBER nach Wahl der STATELINE PRODUCTIONZ nur Anspruch auf Verbesserung oder Austausch, es sei denn, Verbesserung und Austausch sind unmöglich oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand für die STATELINE PRODUCTIONZ verbunden, nur in diesen Fällen kann der AUFTRAGGEBER Preisminderung oder Vertragsauflösung fordern. Andernfalls sind Preisminderung und Vertragsauflösung ausgeschlossen. STATELINE PRODUCTIONZ ist – nach eigener Wahl - zur mehrmaligen Verbesserung oder zum mehrmaligen Austausch berechtigt,
9.7. STATELINE PRODUCTIONZ haftet nicht für Mängel, die auf offenbar unrichtige Anweisungen des AUFTRAGGEBERS zurückzuführen sind.
9.8. Die Gewährleistung erlischt, wenn der AUFTRAGGEBER oder ein von der STATELINE PRODUCTIONZ nicht ermächtigter Dritter Änderungen an den erbrachten Leistungen vornehmen.
9.9. Punkt 9 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
10. Mitwirkungspflichten und Nebenpflichten des AUFTRAGGEBERS
10.1. Ist zur Erbringung der vereinbarten Leistungen eine Mitwirkung des AUFTRAGGEBERS erforderlich, so stellt dies eine Mitwirkungspflicht des AUFTRAGGEBERS dar.
10.2. Der AUFTRAGGEBER hat insbesondere
10.2.1. vorab die erforderlichen schriftlichen Zustimmungen dritter Personen (zB Arbeitnehmer, Kunden), die im Auftrag des AUFTRAGGEBERS fotografiert, gefilmt und/oder interviewt werden sollen, und allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter einzuholen. Andernfalls hat der AUFTRAGGEBER STATELINE PRODUCTIONZ schad- und klaglos zu halten, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gemäß § 78 UrhG und Verwendungsansprüchen gemäß § 1041 ABGB. Diese Zustimmungen sind STATELINE PRODUCTIONZ rechtzeitig vor Erbringung der Dienstleistung in schriftlicher Form (Punkt 6.1.1. oder 6.2.2.) zu übermitteln;
10.2.2. allfällige für die Auftragserfüllung erforderliche Informationen, wie Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Mobilnummer, E-Mail-Adresse) und Unterlagen - unter sinngemäßer Berücksichtigung von Punkt 10.2.1. - rechtzeitig vor Erbringung der Leistung (Punkt 6.1.1. oder 6.2.2.) bereitzustellen;
10.2.3. dafür Sorge zu tragen, dass es STATELINE PRODUCTIONZ erlaubt ist, an den vereinbarten Örtlichkeiten zu fotografieren und zu filmen, so diese durch den AUFTRAGGEBER vorgegeben werden.
10.3. So der AUFTRAGGEBER STATELINE PRODUCTIONZ mit der elektronischen Bearbeitung sowie der Einbindung fremder Fotos, Videos oder Sprecheraufnahmen in das Endprodukt beauftragt, hat der AUFTRAGGEBER dafür Sorge zu tragen, dass er hierzu berechtigt ist. Andernfalls hat er STATELINE PRODUCTIONZ schad- und klaglos zu halten.
10.4. Der AUFTRAGGEBER verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte unverzüglich nach der Aufnahme auf eigene Kosten wieder abzuholen. Werden diese Aufnahmeobjekte nicht spätestens binnen zwei Werktagen nach Aufforderung abgeholt, ist STATELINE PRODUCTIONZ berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Gegenstände auf Kosten des AUFTRAGGEBERS einzulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des AUFTRAGGEBERS.
11. Datenschutz
STATELINE PRODUCTIONZ verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gemäß Art 13 ff DSGVO sind unter: https://www.stateline-productionz.com/datenschutz sowie https://www.testimonial.agency/datenschutzerklaerung abrufbar.
12. Urheberrechtliche Bestimmungen
12.1. Alle Urheber-, Leistungsschutz- und Werknutzungsrechte iSd des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) an den erbrachten Leistungen (Licht- und Filmwerke) stehen STATELINE PRODUCTIONZ zu.
12.2. Werknutzungsbewilligungen (zB Verwertungs-, Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Senderechte etc) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließliche), nicht übertragbare Werknutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc). Jedenfalls erwirbt der AUFTRAGGEBER nur so viele Rechte, wie es dem offengelegten Zweck des Vertrages (erteilten Auftrages) entspricht.
12.3. Mangels abweichender Vereinbarung gilt die Werknutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung, nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des AUFTRAGGEBERS und nicht für Werbezwecke als erteilt. Eine Werknutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Kennzeichnung gemäß Punkt 13.1 erfolgt.
12.4. Jede Änderung der erbrachten Leistungen (Licht- und Filmwerke) bedarf der schriftlichen Zustimmung der STATELINE PRODUCTIONZ. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem STATELINE PRODUCTIONZ bekannten Vertragszweck erforderlich ist.
12.5. Bei einer Veröffentlichung der erbrachten Leistungen (Licht- und Filmwerke) sind STATELINE PRODUCTIONZ zwei Belegexemplare zuzusenden. Bei Veröffentlichung im Internet der erbrachten Leistungen (Licht- und Filmwerke) ist STATELINE PRODUCTIONZ die Webadresse mitzuteilen.
12.6. Sofern mit dem AUFTRAGGEBER nicht ausdrücklich vereinbart, gehen mit Abschluss des Vertrages keine weiteren Immaterialgüterechte (zB Marken-, Muster-, Patentrechte) auf den AUFTRAGGEBER über.
12.7. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung der erbrachten Leistungen (Licht- und Filmwerke) in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des AUFTRAGGEBERS bestimmt sind, oder auf Datenträgern (zB USB-Stick) ist nur auf Grund einer gesonderten Vereinbarung mit STATELINE PRODUCTIONZ gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt.
12.8. STATELINE PRODUCTIONZ behält sich das Recht vor, die erbrachten Leistungen (Licht- und Filmwerke) für eigene Werbezwecke zu nutzen.
13. Kennzeichnung
13.1. Der AUFTRAGGEBER ist bei jeder Nutzung
13.1.1. eines Lichtbildes, auch bei digitalen Bilddateien, (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, etc) verpflichtet, den Copyrightvermerk deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild wie folgt: Foto: © STATELINE PRODUCTIONZ e.U. anzubringen. Jedenfalls ist die Herstellerbezeichnung gemäß § 74 Abs 3 UrhG anzubringen. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den Herstellervermerk.
13.1.2. eines Filmwerkes (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, etc) verpflichtet, die Urheberbezeichnung gemäß § 39 UrhG sowie die Herstellerbezeichnung gemäß § 40 UrhG anzuführen.
13.2. STATELINE PRODUCTIONZ ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Copyright- und Herstellerbezeichnung zu versehen. Der AUFTRAGGEBER ist verpflichtet, für die Integrität der Copyright- und Herstellerbezeichnung zu sorgen und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte. Erforderlichenfalls ist die Copyright- und Herstellerbezeichnung zu erneuern. Dies gilt insbesondere auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel oder bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.
13.3. Der AUFTRAGGEBER ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Hersteller-
bezeichnung mit den Lichtbildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass diese bei jeder Form von Datenübertragung erhalten bleibt und STATELINE PRODUCTIONZ als Urheber der Lichtbilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
14. Eigentum am Filmmaterial, Video und Ton, Archivierung
14.1. Analoge Fotografie
14.1.1. Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (Negative, Diapositive etc.) steht STATELINE PRODUCTIONZ zu. Dieser überlässt dem AUFTRAGGEBER gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Aufnahmen ins Eigentum.
14.1.2. Diapositive (Negative nur im Fall schriftlicher Vereinbarung) werden dem AUFTRAGGEBER nur leihweise gegen Rückstellung nach Gebrauch auf Gefahr und Kosten des AUFTRAGGEBERS zur Verfügung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
14.2. Digitale Fotografie, Videografie und Tonaufnahme
14.2.1. Das Eigentum an den Bild-, Video- oder Tondateien steht STATELINE PRODUCTIONZ zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bild-, Video- oder Tondateien besteht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl und nicht sämtliche, von STATELINE PRODUCTIONZ hergestellte Bild-, Video- oder Tondateien.
14.3. STATELINE PRODUCTIONZ wird die erbrachten Leistungen (Licht- und Filmwerke) ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung derselben stehen dem AUFTRAGGEBER keine Ansprüche zu. Auf Wunsch des AUFTRAGGEBERS kann eine längere Archivierungsdauer vereinbart werden. Dafür fallen zusätzliche Entgelte an, die im Einzelfall vereinbart werden und wesentlich von der Dauer und der Datenmenge der erbrachten Leistung abhängig sind.
15. Referenz
15.1. Der AUFTRAGGEBER räumt STATELINE PRODUCTIONZ das zeitlich unbeschränkte Recht ein, das Vertragsverhältnis mit dem AUFTRAGGEBER, dessen Namen und Logo sowie eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen als Referenz gegenüber Dritten mündlich, schriftlich, im Rahmen einer Referenzliste sowie des Internetauftritts sowie in Sozialen Medien anzugeben.
16. Vertragssprache, Rechtswahl, Gerichtsstand
16.1. Die Vertragssprache ist Deutsch.
16.2. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen STATELINE PRODUCTIONZ und dem AUFTRAGGEBER unterstehen österreichischem Recht. Die Anwendung des internationalen Privatrechts (wie zB IPRG, Rom I-VO, etc) und des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insofern, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
16.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von STATELINE PRODUCTIONZ. Handelt es sich beim AUFTRAGGEBER um einen Verbraucher, so ist Punkt 16.3 im Verhältnis zu diesem nicht anwendbar.
17. Teilnichtigkeit
17.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung(en) tritt eine Bestimmung oder treten Bestimmungen ein, die dem Zweck der betroffenen unwirksamen Bestimmung(en) möglichst nahe kommt (kommen) und zulässig vereinbart werden kann (können).
17.2. Handelt es sich beim AUFTRAGGEBER um einen Verbraucher, so ist Punkt 17.1 im Verhältnis zu diesem nicht anwendbar.
18. Schriftform
18.1. Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, ebenso das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
19. Anwendung der AGB auf Verbraucher
19.1. Handelt es sich bei den AUFTRAGGEBER um Verbraucher iSd § 1 KSchG, so sind die folgenden Bestimmungen dieser AGB im Verhältnis zu diesen nicht anwendbar: Punkt 5.6 (Aufrechnungsverbot und Ausschluss eines Zurückbehaltungsrechtes), Punkt 8.1 letzter Satz, Punkt 8.3, Punkt 8.4, Punkt 8.5 (Haftungsbeschränkungen), Punkt 9 (Einschränkung der Gewährleistung), Punkt 16.3 (Gerichtsstandklausel) und Punkt 17 (Teilungültigkeit).
A. WIDERRUFSBELEHRUNG
1. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsabschluss.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie
Stateline Productionz e.U. Bahnstraße 35/1 A-7210 Mattersburg Tel: +43(0)664 305 90 27 E-Mail: office@stateline-productionz.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (zB eines mit der Post versandten Briefes oder eines E-Mails) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (siehe Punkt B) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat STATELINE PRODUCTIONZ Ihnen alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei STATELINE PRODUCTIONZ eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet STATELINE PRODUCTIONZ dasselbe Zahlungsmittel, das es bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
STATELINE PRODUCTIONZ kann die Rückzahlung verweigern, bis sie von ihr erbrachte Leistungen zurückerhalten hat.
Sie haben an Sie erbrachte Leistungen – sofern auf Grund der erbrachten Leistungen möglich - in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an
Stateline Productionz e.U.
Bahnstraße 35/1
A-7210 Mattersburg
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten einer allenfalls erfolgten Rücksendung der erbrachten Leistungen. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Leistungen nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
B. WIDERRUFSFORMULAR
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
Stateline Productionz e.U. Bahnstraße 35/1 A-7210 Mattersburg E-Mail: office@stateline-productionz.com
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung folgender Leistungen durch die Stateline Productionz e.U.:
bestellt am:
Name des Verbrauchers:
Anschrift des Verbrauchers:
Datum:
Unterschrift des Verbrauchers*:
*) nur bei Mitteilung auf Papier